Schön, dass Sie zu uns gefunden haben
Trotz Bürgergeld, Wohn- oder Kindergeld waren in Deutschland lt. Statistischem Bundesamt im Jahr 2024 15,5% der Bevölkerung armutsgefährdet und 6% der Bevölkerung waren von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen. Auch in Witten sehen sich zunehmend mehr Menschen mit wachsender Armut konfrontiert.
Gehören Sie zum diesem Personenkreis, so sind Sie bezugsberechtigt und dürfen nach Vorlage eines aktuellen (!) Nachweises bei uns Lebensmittel beziehen. Dies kann z.B. der zuletzt erhaltene Rentenbescheid sein, ein Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld oder der Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen. Bitte bringen Sie auch Ihren gültigen Personalausweis mit.
Wir freuen uns, dass wir ab sofort wieder täglich
digitale Kundenkarten ausstellen und/oder verlängern können.
Dieser Service steht Ihnen ab Montag, 06.10.2025, bis auf weiteres
Montags bis Freitags zwischen 09.00 Uhr und 13.00 Uhr zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir bei Verlust der digitalen Kundenkarte eine Gebühr in Höhe von € 5,00 für die Ausstellung einer neuen Karte berechnen müssen !!!
Wenn Sie nicht bei uns einkaufen, dürfen Sie gerne unser Angebot wahrnehmen, bei uns kostenlos zu frühstücken ( oder zu gegebener Zeit wieder ) eine warme Mahlzeit zu beziehen.
Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.
Allerdings bitten wir um Verständnis dafür, dass Kundinnen und Kunden unseres Tafellädchens nicht berechtigt sind, zusätzlich zum Einkauf das Angebot des kostenlosen Frühstücks ( und Mittagessens ) wahrzunehmen.