Schön, dass Sie zu uns gefunden haben

 

Trotz Arbeitslosengeld II, Wohn- oder Kindergeld gilt in Deutschland derzeit nahezu jeder 8. Bürger als arm. Auch in Witten sehen sich zunehmend mehr Menschen mit wachsender Armut konfrontiert. 

 

Gehören Sie zum bedürftigen Personenkreis, so sind Sie bezugsberechtigt und dürfen nach Vorlage eines aktuellen (!) Nachweises bei uns Lebensmittel beziehen. Dies kann z.B. der zuletzt zugesandte Rentenbescheid sein, ein Bewillungsbescheid über Arbeitslosengeld oder der Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen. 

 

Bitte kontaktieren Sie uns dazu während der Bürozeiten.

 

Nehmen Sie unser Angebot wahr, bei uns zu frühstücken oder eine warme Mahlzeit zu beziehen. Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.