Schön, dass Sie zu uns gefunden haben

 

Trotz Bürgergeld, Wohn- oder Kindergeld waren in Deutschland lt. Statistischem Bundesamt im Jahr 2024 15,5% der Bevölkerung armutsgefährdet und 6% der Bevölkerung waren von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen. Auch in Witten sehen sich zunehmend mehr Menschen mit wachsender Armut konfrontiert. 

 

Gehören Sie zum diesem Personenkreis, so sind Sie bezugsberechtigt und dürfen nach Vorlage eines aktuellen (!) Nachweises bei uns Lebensmittel beziehen. Dies kann z.B. der zuletzt zugesandte Rentenbescheid sein, ein Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld oder der Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen. Bitte bringen Sie auch Ihren gültigen Personalausweis mit. 

 

 

Wegen Personalmangels  im Büro können wir aktuell nur einmal wöchentlich

Kundenkarten ausstellen und/oder verlängern.

Dieser Service steht Ihnen ab Donnerstag, 15.05.2025, bis auf weiteres

jede Woche Donnertag zwischen 09.00 Uhr und 13.00 Uhr zur Verfügung.

 

Nehmen Sie unser Angebot wahr, bei uns zu frühstücken oder eine warme Mahlzeit zu beziehen. Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.